Was ich mich gefragt habe ist folgendes:
Wenn ein Volk einige Ritter einkerkert und sie dies auch im Rollenspiel miteinander austragen würden. Inwiefern wäre es "legitim" wenn jemand die Kerkerhaft seines Widersachers ausnutzt, um ihn im Rollenspiel hinrichten lassen zu wollen?
Lösegelder gibt es ja an sich nicht sehr oft hier in Ritterheere (ich spreche nicht von damals). Zumal es auch früher ab und an zu Hinrichtungen kam, wenn man auch oft nur an dem Lösegeld interessiert war.
Kann ein Spieler, daher einen anderen Spieler dazu auffordern, dass sein Charakter zu sterben hat? Oder gilt die oft verwendete Regel: Der betroffene Spieler entscheidet immer selber über seinen Charaktertod?
Es ist eine Frage, die aus keiner bestimmten Motivation heraus entstanden ist, einfach etwas, was mir zufällig durch den Kopf geglitten ist.
Daher wollte ich mal schauen, wie das hier denn so steht.

Immerhin haben mir vor langer Zeit mal einige Spieler gesagt, dass ich im Ernstfall auch damit klar kommen müsste, wenn mein Charakter sich fehlverhalten würde und dies auffliegt, dass er mit einer Exekution zu rechnen hat.
Liebe Grüße:
Lord Raviel